Primas: „Wichtige Anliegen der UdVA im Koalitionsvertrag enthalten“

10.04.2025

Koalitionspartner nehmen Verantwortung für die Vertriebenen, Aussiedler und deutschen Minderheiten an

Zur Vorstellung des Koalitionsvertrages zwischen CDU/CSU und SPD erklärt der Vorsitzende der Union der Vertriebenen, Aussiedler und deutschen Minderheiten der CDU und CSU (UdVA), Egon Primas:

Der vorgestellte Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“ trägt im Bereich unserer Zielgruppen – der deutschen Heimatvertriebenen, Aussiedler und deutschen Minderheiten – und deren Anliegen die deutliche Handschrift der Unionsparteien und somit auch der UdVA. Viele der bereits im CDU/CSU-Wahlprogramm enthaltenen Inhalte konnten in den Verhandlungen mit der SPD durchgesetzt werden. Mit der „Verantwortung für Deutschland“ nehmen die Koalitionäre somit explizit auch die Verantwortung für die von der UdVA vertretenen Menschen und Themen an. 

CDU und CSU zeigen damit einmal mehr, dass sie feste Partner der deutschen Heimatvertriebenen, der Aussiedler und Spätaussiedler sowie der deutschen Minderheiten in den Heimat- und Siedlungsgebieten sind. Die UdVA wird dem Vertrag im CDU-Bundesausschuss zustimmen.

Dann wird es gelten, diese guten Grundlagen in verlässliches Regierungshandeln zu überführen – und dabei auch jene Anliegen aus unserem Wahlprogramm anzugehen, die von den Unionsparteien in die Verhandlungen eingebracht wurden, aber nicht explizit im Koalitionsvertrag benannt werden konnten, wie z.B. die Rentenproblematik der Aussiedler und Spätaussiedler. Die UdVA wird dies eng begleiten.

Wörtlich heißt es im Koalitionsvertrag unter den wesentlichen Punkten:

Demokratische Resilienz

(…) Wir bekennen uns zu Schutz und Förderung der in Deutschland lebenden nationalen Minderheiten. Das kulturelle und geschichtliche Erbe der Heimatvertriebenen, Aussiedler und Spätaussiedler sowie der deutschen Minderheiten in Mittel- und Osteuropa sowie den Folgestaaten der Sowjetunion ist Teil der gesamtdeutschen Geschichte.

Wir werden die Förderung der deutschen Minderheiten in Mittel- und Osteuropa und den nichteuropäischen Nachfolgestaaten der Sowjetunion fortführen und den Dialog mit den Herkunftsstaaten vertrauensvoll ausbauen. Der Förderung der deutschen Minderheit in der Ukraine kommt wegen des russischen Angriffskrieges und des möglichen EU-Beitritts der Ukraine eine besondere Bedeutung zu.

Wir halten an der Aufnahme der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler nach dem Bundesvertriebenengesetz fest. Die gesetzlichen Grundlagen für die Aufnahme werden wir auf ihre Praktikabilität und Aktualität überprüfen und dabei auch die Lebenswirklichkeit der Menschen in den Herkunftsgebieten in den Blick nehmen. Für die nach dem 31.12.1992 geborenen und in den Aussiedlungsgebieten lebenden deutschstämmigen Personen werden wir die Möglichkeiten des Zuzugs nach Deutschland prüfen.

Wir stärken das Amt des Beauftragten für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten und führen die Zuständigkeiten für Heimatvertriebene, Aussiedler und Spätaussiedler sowie deutsche Minderheiten wieder im Bundesinnenministerium zusammen. Das Bundesinstitut für Kultur und Geschichte des östlichen Europa verbleibt in Oldenburg. (…)

Kulturelles Erbe der Heimatvertriebenen

Zur Förderung des kulturellen Erbes der Heimatvertriebenen werden wir die Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung und die Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen auf eine verlässliche finanzielle Basis stellen und die Bundesförderung nach § 96 Bundesvertriebenengesetz zukunftsfest gestalten.