Sauer: Koalitionsvertrag gut für unsere Arbeit

26.10.2009

OMV begrüßt klares Bekenntnis der Koalitionspartner zu den Anliegen der Heimatvertriebenen und Aussiedler

Zum Koalitionsvertrag „Wachstum. Bildung. Zusammenhalt." zwischen CDU, CSU und FDP für die 17. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages erklärt der Bundesvorsitzende der Ost- und Mitteldeutschen Vereinigung der CDU/CSU (OMV), Helmut Sauer (Salzgitter):

Die OMV begrüßt das klare Bekenntnis der Koalitionspartner zu den Anliegen der Heimatvertriebenen, Flüchtlinge, Aussiedler und Spätaussiedler sowie der deutschen Volksgruppen und Minderheiten im Ausland.

Begrüßenswert ist ebenso, dass man der Aufarbeitung der Folgen der SED-Diktatur besonderes Augenmerk widmet.

Hierzu steht im Kapitel III.10, Abschnitt „Geschichte und Kultur", unter anderem:

  • „Auch zwanzig Jahre nach der friedlichen Revolution in der ehemaligen DDR und dem Fall von Mauer und Stacheldraht ist die Aufarbeitung der SED-Diktatur eine gesellschaftspolitische Herausforderung von weiterhin großer Bedeutung. Um der Verklärung der SED-Diktatur entgegenzuwirken, wird die Bundesregierung ihre Maßnahmen zur geschichtlichen Aufarbeitung verstärken."

Und weiter im Kapitel IV.4, Abschnitt „Enteignungen in der SBZ (1945-1949)":

  • Wir werden eine Arbeitsgruppe bilden, die im Hinblick auf die Enteignungen in der SBZ von 1945 bis 1949 prüfen soll, ob es noch Möglichkeiten gibt, Grundstücke, die sich im Eigentum der öffentlichen Hand befinden, den Betroffenen zum bevorzugten Erwerb anzubieten.

Anerkennenswert ist auch die weitere Förderung des Kulturerbes der deutschen Heimatvertriebenen und der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit nach § 96 des Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetzes (BVFG). In diesem Zusammenhang konkretisieren die Koalitionspartner die langjährige Forderung von OMV/UdV, den Unionsparteien und den Landsmannschaften nach einem Sudetendeutschen Museum in München. Außerdem erfolgt die ausdrückliche Zusicherung, dass die Einrichtung der „Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung" zum Abschluss gebracht wird. Bedauerlich hierbei ist der fehlende Hinweis auf die Beteiligung der Vertriebenen und ihrer Organisationen. Auch für die FDP muss selbstverständlich sein, dass die Nominierungsfreiheit der im Stiftungsrat vertretenen Verbände unangetastet bleibt; dies gilt insbesondere für die Nominierung der Präsidentin des Bundes der Vertriebenen (BdV), Erika Steinbach MdB, durch ihren Verband.

Im Kapitel III.10, Abschnitt „Geschichte und Kultur", heißt es:

  • Die Förderung des kulturellen Erbes der Deutschen im östlichen Europa nach § 96 Bundesvertriebenengesetz wird fortgesetzt. Die Dokumentationsstätte „Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung" in Berlin wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben eingerichtet. Wir werden die Einrichtung eines sudetendeutschen Museums in München unterstützen.

In einem eigenen Unterpunkt von Kapitel III.10 wird auf „Vertriebene - Aussiedler - deutsche Minderheiten" eingegangen. Die Koalitionspartner bekennen sich zu ihrer besonderen Verantwortung gegenüber den Heimatvertriebenen, Flüchtlingen, Aussiedlern und Spätaussiedlern sowie den deutschen Volksgruppen. Gleichzeitig heben sie die großen Chancen für die internationale gesellschaftliche und kulturelle Verständigung hervor, die sich dadurch ergeben, dass diese Gruppen wichtige Brückenfunktionen zwischen Deutschland und den Ländern Mittelost- und Südosteuropas und einigen Nachfolgestaaten der Sowjetunion übernehmen. Wörtlich heißt es:

  • Wir bekennen uns zur besonderen Verantwortung für die Deutschen aus den Staaten in Mittelost- und Südosteuropa sowie aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion, die als Aussiedler zu uns gekommen sind oder als deutsche Minderheiten in diesen Ländern leben. Wir sind der Überzeugung, dass die deutschen Minderheiten wie auch die Vertriebenen und Aussiedler einen eigenständigen Beitrag leisten können, kulturelle und zivilgesellschaftliche Brücken zu den Ländern Mittelost- und Südosteuropas sowie in einige Nachfolgestaaten der Sowjetunion zu bauen. Wir werden daher die Förderung der deutschen Minderheiten fortsetzen.

Erfreulich ist, dass im Kapitel V.7, „Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik", die Förderung der deutschen Sprache im Ausland besonders betont wird.

So heißt es dort unter anderem:

  • Der Förderung der deutschen Sprache im Ausland werden wir besondere Beachtung beimessen.

Die deutsche Sprache ist ein wichtiges identitätstiftendes Merkmal für die deutschen Volksgruppen - beispielsweise in Schlesien, in Ost- und Westpreußen, im Sudetenland, im Banat und in Siebenbürgen. Deshalb muss dem Erhalt und der Förderung der deutschen Sprache gerade in diesen Gebieten besonders Rechnung getragen werden. Darüber hinaus ist die Förderung von weiteren Maßnahmen zur Stärkung der deutschen Volksgruppen unabdingbar notwendig.

Es ist weiterhin begrüßenswert, dass sich die Koalitionspartner - wie in Kapitel V.1, „Deutschland in Europa", beschrieben - besonders um die Völkerverständigung mit Polen bemühen wollen. Diese kann jedoch nur unter Einbeziehung der Vertriebenen und ihrer Verbände gelingen und zukunftssicher gemacht werden.

Die im Koalitionsvertrag enthaltenen Passagen sind gute Voraussetzungen für die Regierungsarbeit der nächsten vier Jahre. Mit den hierfür zuständigen Ministern, Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière MdB, Kulturstaatsminister Bernd Neumann MdB sowie dem Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesinnenministerium Dr. Christoph Bergner MdB, haben die Vertriebenen und Aussiedler verlässliche Partner für ihre zukünftige Arbeit.