Nach den Protesten von OMV/UdV, anderen Vertriebenenorganisationen und zahllosen Betroffenen gegen die melderechtlichen Empfehlungen des Bundesministeriums des Innern (BMI) vom 19. März 2009 hat der Bayerische Staatsminister des Innern, Joachim Herrmann MdL, am 31. August 2009 eine Neuregelung des Melderechts in Bayern im Sinne der völkerrechtlichen Position Deutschlands angewiesen. Dazu erklärt der Bundesvorsitzende der Ost- und Mitteldeutschen Vereinigung der CDU/CSU - Union der Vertriebenen (OMV/UdV), Helmut Sauer (Salzgitter):
Die OMV begrüßt die Entscheidung des Bayerischen Staatsministers des Innern, Joachim Herrmann MdL, in Bayern dem Völkerrecht auch in Fragen des Melderechts Geltung zu verschaffen. So können dort künftig auch alle Heimatvertriebenen, Flüchtlinge, Aussiedler und Spätaussiedler, die zwischen der Unterzeichnung des Potsdamer Abkommens 1945 und der Unterzeichnung des Zwei-plus-Vier-Vertrages 1990 in den ehemaligen deutschen Ostgebieten geboren wurden, melderechtlich als „im Inland geboren" erfasst werden.
Hiermit wird eine wesentliche Forderung der OMV an die melderechtliche Datenerfassung nunmehr in die Tat umgesetzt. Seit Beginn der vom BMI ausgelösten Debatte um den „Stichtag 2. August 1945" für die Erfassung Vertriebener als „im Inland geboren" setzt die OMV sich dafür ein, in dieser Frage den Formulierungen des Zwei-plus-Vier-Vertrages und des Grenzbestätigungsvertrages mit Polen sowie der eindeutigen Rechtsprechung der höchsten deutschen Gerichte zu folgen und somit dem Völkerrecht Beachtung zu schenken.
Das Regierungsprogramm der CDU für die nächste Legislaturperiode orientiert sich diesbezüglich an den Forderungen der OMV und stellt für das Melde- und Personenstandsrecht Regelungen in Aussicht, welche die völkerrechtliche Position Deutschlands wahren.
Die aktuelle Entscheidung Bayerns greift dem vor. Damit bezieht der Freistaat in melderechtlichen Fragen als erstes Bundesland eindeutig Position für uns Vertriebene und Aussiedler. Ein herzlicher Dank ist Staatsminister Joachim Herrmann und der CSU-Staatsregierung für diese schnelle, sensible und rechtlich einwandfreie Regelung gewiss.
Es bleibt zu hoffen, dass die Innenministerien der anderen Bundesländer dem Beispiel Bayerns schnell folgen, so dass diese Angelegenheit im Hinblick auf das Völkerrecht und die Gefühle vieler Millionen Heimatvertriebener, Flüchtlinge, Aussiedler und Spätaussiedler ein für allemal geklärt werden kann.
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