In Warschau haben Gespräche zwischen Vertretern polnischer und jüdischer Verbände (Jewish Claims Conference und Union polnischer Immobilienbesitzer) mit der Regierung und dem Parlamentsvorsitzenden über eine Kompensation für im Zweiten Weltkrieg und unter kommunistischer Herrschaft geraubten Eigentums stattgefunden.
Laut NZZ hat Ministerpräsident Jaroslaw Kaczynski angekündigt, sich nach Kräften für eine rasche und umfassende Entschädigung dieser Konfiskationsopfer einzusetzen. Nach einem 1997 verabschiedeten, aber bis heute blockierten Gesetz stehen diesen Geschädigten demnach 15 Prozent des aktuellen Wertes des verlorenen Vermögens zu. Dies ist indes bereits von vielen Organisationen als unzureichend bezeichnet worden. Sie hoffen auf die Rückgabe von bis zu 100 Prozent des geraubten Gutes.
Im Zusammenhang mit den o. a. Gesprächen hat der Präsident der Jewish Claims Conference (JCC), Israel Singer, zu Recht darauf hingewiesen, dass bei der Restitution die ethnische Zugehörigkeit keine Rolle spielen darf. "Man fragt nicht nach der Religion einer Person, nicht nach ihrer Rasse, nicht nach ihrer Weltanschauung: Man gibt das Geraubte ganz einfach zurück." Ferner: "Wenn man ein Haus gestohlen hat, gibt man nicht nur ein Fenster oder eine Tür zurück."
Unverständlich bleibt die totale Gesprächsverweigerung der polnischen Regierung in Bezug auf berechtigte Anliegen der deutschen Heimatvertriebenen. Dabei steht außer Frage, dass dem polnischen Volk unter der nationalsozialistischen Besatzung unermessliches und unvergessliches Leid zugefügt worden ist. "Es wird keine Umdeutung der Geschichte durch Deutschland geben" – hat die deutsche Bundeskanzlerin in ihrer Rede an der Universität Warschau am 16. März 2007 betont,- zu Recht.
Dennoch: Unsere Vertreibung, die entschädigungslose Enteignung deutschen Vermögens und insbesondere die andauernde Verletzung des Rechtes auf Nutzung des privaten Eigentums, bleiben völkerrechtswidrig und von daher Unrecht. Nach deutschem und internationalem Recht geht Privateigentum nicht unter, kann der Staat nicht über dieses verfügen.
Als damaliger Berichterstatter des Auswärtigen Ausschusses verweise ich auf die Bundestagsdrucksache 12/7320 (Konvention gegen Vertreibung): "Vertreibung jeder Art ist international zu ächten und als Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu ahnden. Wer vertrieben wurde, hat Anspruch auf die Anerkennung seiner Rechte."
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