Zwangsarbeiterentschädigung

Am 12. November 2015 hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages beschlossen, Bundesmittel zur Gewährung eines symbolischen finanziellen Anerkennungsbetrags für zivile deutsche Zwangsarbeiter bereitzustellen. Hierzu sollten in den kommenden drei Jahren insgesamt 50 Millionen Euro eingesetzt werden. 2016 sollten die ersten 20 Millionen Euro an Entschädigungen an Betroffene ausbezahlt werden, die als Zivilpersonen zur Zwangsarbeit herangezogen wurden. Für die Jahre 2017 und 2018 seien dann jeweils 15 Millionen Euro eingeplant.

Am 27. November 2015 hat der Deutsche Bundestag dieser Empfehlung im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes für 2016 zugestimmt.

Am 6. Juli 2016 hat der Haushaltsausschuss die unter Federführung des Bundesministerium des Innern erarbeitete Richtlinie über eine Anerkennungsleistung für ehemalige deutsche Zwangsarbeiter (sog. ADZ-Anerkennungsrichtlinie) gebilligt. Danach sollen die Betroffenen für ihr erlittenes Zwangsarbeiterschicksal eine finanzielle symbolische Anerkennung in Höhe von 2500 Euro enthalten. Die näheren Voraussetzungen zum Erhalt der Leistung sind in der ADZ-Anerkennungsrichtlinie geregelt, die nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger auch online unter www.bva.bund.de/zwangsarbeiter zur Verfügung gestellt wird.

Die ADZ-Anerkennungsrichtlinie tritt am 1. August 2016 in Kraft. Die Richtlinie wird durch das Bundesverwaltungsamt durchgeführt. Antragsformulare mit erläuternden Hinweisen auch in der englischen, polnischen, rumänischen und russischen Landessprache können ab dem 1. August 2016 auf der Homepage des Bundesverwaltungsamtes unter http://www.bva.bund.de/zwangsarbeiter abgerufen werden. Weitere Informationen finden Sie bereits jetzt auf dieser Homepage.

Die hier zu findenden Informationen werden nach Sachstand aktualisiert.